- Muss ich einen Sehtest machen?
Ja ein Sehtest ist Teil der ärztlichen Untersuchung und wird direkt vor Ort durchgeführt. Wenn Sie eine Brille für die Ferne benötigen, nehmen Sie diese bitte mit. - Brauche ich eine Überweisung für die Untersuchung?
Nein, für die Führerscheinuntersuchung benötigen Sie keine Überweisung. Sie können direkt einen Termin bei uns vereinbaren. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. - Wird das Gutachten direkt ausgestellt?
Ja, Sie erhalten das ärztliche Gutachten direkt nach der Untersuchung. - Was passiert, wenn ich eine Brille oder Kontaktlinsen trage?
Falls eine Sehschwäche besteht, wird dies im Gutachten vermerkt. Sie dürfen dann nur mit einer entsprechenden Sehhilfe fahren. Falls Sie bereits eine Brille oder Kontaktlinsen tragen, bringen Sie bitte den Brillenpass oder Kontaktlinsenpass mit. - Bieten Sie auch Gutachten nach einem Führerscheinentzug an?
Nein. Wir führen keine Untersuchungen für die Wiedererlangung des Führerscheins nach einem Entzug durch.
Wenn Ihr Führerschein entzogen wurde und Sie ein verkehrspsychologisches oder fachärztliches Gutachten benötigen, müssen Sie sich an einen Amtsarzt oder einen entsprechenden Facharzt wenden.
Weitere Informationen zur Wiedererlangung des Führerscheins nach Entzug erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.